Ist die Privatinsolvenz nicht die bessere Lösung?

Eine Privatinsolvenz ist ein steiniger Weg!

Ein steiniger Weg

Was viele nicht wissen:

In der Privatinsolvenz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen in drei Jahren schuldenfrei zu werden. Soviel zur Theorie: In der Praxis ist dies fast nie zu schaffen – mit einer außergerichtlichen Schuldenregulierung sieht die Sache ganz anders aus.

  • Bei einer Privatinsolvenz müssen Sie Ihre Finanzen offenlegen. Für den Schuldendienst wird alles eingerechnet, was Wert besitzt: Geldvermögen, Lebensversicherungen, die Immobile, das Auto, Schmuck, technische Geräte und Wertpapiere. Alles, was Sie geerbt oder sich im Verlauf Ihres Lebens erarbeitet haben, wird eingerechnet. Ihre Finanzen werden damit auf null gesetzt.
  • Aus Ihrem Einkommen und Vermögen werden zuerst die Kosten für das Insolvenzverfahren ausgeglichen: Dazu zählen die Kosten für den Insolvenzverwalter und das Gericht. Erst dann sind die Gläubiger an der Reihe.
  • Vermögen bedeutet nicht Reichtum, sondern alles, was oberhalb der persönlichen Pfändungsgrenze liegt.
  • Wenn das pfändbare Einkommen und Vermögen aufgebraucht ist, beginnt die sogenannte Wohlverhaltensperiode. Sie dauert zwischen drei und sechs Jahren. In dieser Zeit zahlen Sie als Schuldner weiterhin ihre Schulden ab. Dabei stehen sie unter der Aufsicht des Insolvenzverwalters, der jetzt die Rolle eines Treuhänders übernimmt. Das bedeutet: Er hat die Aufsicht über Ihr Vermögen und Einkommen.
  • Alle größeren Entscheidungen wie ein Umzug in eine neue Wohnung, eine neue Arbeitsstelle, ein Auto oder die Anschaffung eines größeren Haushaltsgeräts müssen Sie mit ihm abstimmen. Ihre erste Pflicht ist es, die Forderungen Ihrer Gläubiger zu bedienen. Ihre persönlichen Wünsche müssen warten.
  • Am Ende der Wohlverhaltensphase können(!) Sie von den verbleibenden Schulden befreit werden – wenn Sie alle Auflagen erfüllt haben. Haben Sie gegen Auflagen verstoßen, endet das Verfahren ohne Restschuldbefreiung. Sie stehen wieder am Anfang und haben nichts erreicht.
  • Der Ärger mit den Gläubigern beginnt von vorne. Bis Sie erneut eine Privatinsolvenz anstreben dürfen, müssen sie zehn Jahre warten.

Eine Privatinsolvenz ist alles andere als einfach. Der Gesetzgeber will Schuldnern einen Neu-Start ermöglichen und zugleich vermeiden, dass sie es sich zu leicht machen. Deshalb ist das Verfahren so streng und schwierig.

Wie sieht es mit öffentlichen Beratungsstellen aus?

Die öffentlichen Beratungsstellen sind fast immer überlastet. Mit einer schnellen Hilfe sollten Sie eher nicht rechnen. In der Regel müssen Sie längere Wartezeiten von teilweise mehreren Monaten hinnehmen.

Diese Wartezeit wirkt sich jedoch oft nachteilig für sie aus: Ihr Schuldenproblem verschärft sich.: Ihre Gläubiger verlangen immer höhere Mahngebühren, je länger Ihre Zahlungen ausbleiben. Zinseffekte kommen hinzu. Insgesamt wächst der Schuldenberg immer weiter, ohne dass Sie neue Verpflichtungen auf sich genommen haben.

Mit einer Schuldenregulierung hingegen starten Sie sofort in die Schuldenfreiheit.

In drei Jahren können Sie wieder schuldenfrei sein!

Eine Schuldenregulierung bedeutet für Sie: Schluss mit den Sorgen, sofort mehr Geld zum Leben und wieder mehr Freiheit.
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