Kanzlei Rosenberger

FAQ: Häufige Fragen

Ich benötige Hilfe bei Schulden. Bin ich bei Ihnen richtig?

FAQ

Ja, wir sind spezialisiert auf Hilfe bei Schulden. Als Rechtsanwaltskanzlei sind wir per Gesetz befugt Sie bei Schulden zu beraten. Als professionelle Schuldnerberatung bieten wir Ihnen anwaltliche Beratung und den Weg raus aus den Schulden. Hierbei haben wir uns auf eine Lösung ohne Privatinsolvenz spezialisiert.

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AIch bin Angestellter

Ja, wir sind tätig für Angestellte. Die meisten unserer Mandanten gehören zu dieser Gruppe.

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BIch bin Arbeitslos

Vielleicht. Arbeitslosigkeit ist ein weites Feld und reicht vom frisch vermittelten, über den gerade arbeitslos gewordenen bis hin zum Langzeitarbeitslosen. Da wir uns auf die außergerichtliche Einigung mit der Vermeidung der Privatinsolvenz spezialisier haben, müssen wir genau prüfen, ob wir die richtigen für Sie sind. Wollen Sie direkt in die Privatinsolvenz, dann empfehlen wir Ihnen eine darauf spezialisierte Kanzlei oder eine öffentliche Beratungsstelle wie z.B. die Caritas oder eine Verbraucherzentrale.

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CIch bin in der Ausbildung

Vielleicht. In der Ausbildung hat man bereits die Kosten für das volle Leben zu tragen, obwohl sich das Einkommen noch in der Startphase befindet. Hier sind Schulden schnell passiert. Da wir uns auf die außergerichtliche Einigung mit der Vermeidung der Privatinsolvenz spezialisier haben, müssen wir genau prüfen, ob wir die richtigen für Sie sind. Meist lässt sich aber auch hier eine gute Lösung finden.

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DIch bin Beamter

Ja, wir sind tätig für Beamte. Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei wissen wir um die besondere Situation bei Beamten und auch welche Rechtsfolgen es geben kann.

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EIch habe eine Familie

Ja, als angehörige einer Familie sind Schulden schnell da. Auch ist der Druck in einer Familie mit Kindern ungleich höher. Da die Schulden meist gemeinsam unterschrieben bzw. gemacht wurden, stellen Sie bitte gemeinsam eine Anfrage. Derjenige mit dem höheren Nettoeinkommen ist dann anzugeben.

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FIch bin Immobilienbesitzer

Ja, wir sind tätig für Immobilienbesitzer. Neben der Spezialisierung auf die außergerichtliche Einigung, sind wir auf Schulden mit und um Immobilien spezialisiert. D.h. wir sind Ihr Partner bei der Rettung Ihrer Immobilie und der Vermeidung der Privatinsolvenz.

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GIch habe ein Kleingewerbe

Ja, wir sind auch hier für Sie tätig. Wichtig ist, dass Sie das Kleingewerbe in einer Nebentätigkeit ausüben und nicht in Ihrem Hauptberuf. D.h. dass Sie hauptberuflich noch eine Angestelltentätigkeit haben.

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HIch bin im öffentlichen Dienst

Ja, wir sind tätig für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.

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IIch bin Rentner

Ja, wir sind tätig für Rentner. Die Zeiten von rosigen Renten sind lange vorbei und so sind Schulden ein Problem welche den Lebensabend belasten.

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JIch bin Selbstständig

Eher nicht. Die Ausnahme: Sie haben gerade oder werden kurzfristig Ihre Selbstständigkeit aufgeben und in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Wichtig: Für Schulden bei Krankenkassen und Umsatzsteuerschulden haften Sie in der Regel voll.

Sind Sie selbstständig und dies ist Ihr Hauptberuf, so empfehlen wir Ihnen eine auf Selbstständige und Unternehmen spezialisierte (Wirtschafts-)Kanzlei.

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1Wann sollte ich eine Schuldnerberatung kontaktieren?

Pauschal gibt es hier keinen „richtigen“ Zeitpunkt. Allerdings gibt es sog. Warnzeichen. Diese haben wir für Sie unter unserer Schuldenampel zusammengefasst.

Da Sie diese Zeilen lesen, drückt bei Ihnen wahrscheinlich schon der Schuh. Deswegen lautet unsere Empfehlung, lieber zu früh als zu spät. Viele Schuldner kommen oft erst wenn der Dispo dicht ist und der Bankautomat kein Geld gibt. Dann wird es allerdings höchste Zeit aktiv zu werden!

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2Mir ist es peinlich.

Das hören wir nicht selten. Doch es muss Ihnen nicht peinlich sein. Peter Zwegat pflegte zu sagen, Schulden zu haben ist keine Schande, nichts dagegen zu tun schon. Dem schließen wir uns 100% an. Los geht’s, denn Sie sind ja schon hier!

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4Sie reden immer von außergerichtlicher Einigung und Vergleich. Was ist das?

Die außergerichtliche Einigung ist eine Einigung mit allen Gläubigern (z.B. Banken, Onlineshops, …) mit Vermeidung der Privatinsolvenz. Diese Art der Einigung nennt man Vergleich und ist gesetzlich geregelt.

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4Was ist Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren oder auch Privatinsolvenz ist das Gegenstück einer Firmeninsolvenz für Privatpersonen. Die Privatinsolvenz wird in § 305 ff InsO gesetzlich geregelt. Sie ist ein gerichtliches Verfahren, was insbesondere Schuldnern mit sehr geringem oder gar keinem Einkommen oder bei übermäßig vielen Gläubigern empfohlen wird. Basis ist allerdings auch hier zumindest der Versuch einer außergerichtlichen Einigung. Wir sind auf die Vermeidung der Privatinsolvenz spezialisiert.

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5Haben Sie eine Wartezeit?

Nein, wir haben keine Wartezeit. Anders als bei den sog. öffentlichen Schuldnerberatungsstellen, wo regelmäßig mit Wartezeiten von 6-12 Monaten oder sogar länger gerechnet werden muss, gibt es bei uns keine Wartezeit und auch keine Warteliste. Bei uns können Sie sprichwörtlich „sofort“ in eine schuldenfreie Zukunft starten.

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6Kann ich wirklich in 3 Jahren schuldenfrei werden?

Grundsätzlich ja. In einer

  • Außergerichtlichen Schuldenregulierung hängt die tatsächliche Laufzeit von vielen einzelnen Faktoren, wie z.B. der Schuldsumme, Anzahl der Gläubiger und monatlicher Rückzahlungsbetrag ab. Sowie auch um welche Gläubiger es sich handelt. So sind in einer außergerichtlichen Schuldenregulierung 36 Monate gegeben. Aber auch längere Laufzeiten kommen vor. Dies ist von Fall zu Fall individuell verschieden.
  • Privatinsolvenz sind es immer exakt 36 Monate, sofern man ausschließlich den Zeitraum der Wohlverhaltensphase betrachtet und auch die Restschuldbefreiung gewährt wird. Tatsächlich kommen hier allerdings noch weitere Zeiten hinzu, die gerne verschwiegen werden. Diese sind z.B.:
    1. Wartezeiten bei öffentlichen Schuldnerberatungsstellen von regelmäßig 6 bis sogar 12 Monaten – insbesondere nach der Corona-Pandemie.
    2. Der zeitliche Ablauf für den gesetzlich zwingend vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuch (= außergerichtliche Schuldenregulierung).
    3. Wartezeiten bei den regelmäßig überlasteten Gerichten von weiteren 6 bis 12 Monaten sind keine Seltenheit.
    4. Die Wohlverhaltensphase selbst mit 36 Monaten.
    5. Die Zeit, bis die gestundeten Gerichtskosten nach dem Privatinsolvenzverfahren zurückgezahlt sind.
    So kommen in der Summe ohne Probleme 4-6 Jahre zusammen oder in Einzelfällen auch mehr.

Deswegen vertreten wir die Ansicht, dass eine außergerichtliche Schuldenregulierung der Königsweg ist, und empfehlen diesen.

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7Gibt es beim Rechtsanwalt auch eine Schweigepflicht, so wie beim Arzt?

In der Tat, die gibt es. Die anwaltliche Verschwiegenheitsverpflichtung ist sehr umfassend und beginnt bereits in dem Moment, in dem Sie das erste Mal Kontakt mit uns aufnehmen. Auch umfasst Sie alle Mitarbeiter die – auch wenn nur theoretisch – Kontakt mit Ihren Daten haben könnten. Alles, was Sie uns anvertrauen, ist davon umfasst. Dies ist besonders gesetzlich geregelt.

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8Welche kosten entstehen?

Eine anwaltliche Beratung ist immer kostenpflichtig. Dies ist bereits gesetzlich in § 49b BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) geregelt. Einzige Ausnahmen bilden Beratungen auf Basis eines sog. Beratungshilfescheins, dann übernimmt die Staatskasse die Kosten für die anwaltliche Beratung. In Hamburg wird diese Art der Beratung von der ÖRA, der öffentlichen Rechtsauskunft übernommen. Sowie sogenannte Pro Bono Beratungen. Dies sind in der Regel Beratungen zu Ausbildungszwecken und werden von jungen Rechtsanwälten, die noch Erfahrungen sammeln müssen durchgeführt.

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9Warum kostet ein Rechtsanwalt Geld, ist die Privatinsolvenz nicht kostenlos?

Dies ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Wie in der Frage davor beschrieben, ist der Rechtsanwalt gesetzlich verpflichtet ein Honorar zu nehmen – abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen.

Aber wenn Sie die Einsparung, die durch den Vergleich erzielt wurde, dagegen rechnen, so könnte man zumindest bei uns regelmäßig sagen, dass die anwaltliche Schuldnerberatung rechnerisch für Sie kostenlos war.

Auch die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen sind tatsächlich nicht richtig kostenlos, denn sie erhalten Gelder von der Staatskasse und werden somit u.a. über Steuereinnahmen – auch von Ihnen – finanziert.

Die Privatinsolvenz ist ebenfalls nicht kostenlos. Nach Abschluss der Privatinsolvenz und Erteilung der Restschuldbefreiung werden Sie zur Kasse gebeten. Denn die Kosten für das Gericht und den Insolvenzverwalter sind vom Schuldner zu tragen. Hier müssen Sie regelmäßig mit Kosten von mindestens rund € 2.000 - € 3.000 rechnen bei kleineren Schuldsummen und wenigen Gläubigern. Bei höheren Schuldsummen und einer höheren Anzahl von Gläubigern steigen diese Beträge schnell weiter an. Auch wenn die Kosten zunächst gestundet werden können, bezahlt werden müssen sie zu 100%. (Natürlich gibt es hier vereinzelt Sonderfälle, die aber für die Allgemeinheit nicht zugänglich sind.)

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10Zahlt meine Rechtsschutzversicherung Ihre Gebühren?

Leider nein. Die Rechtsschutzversicherungen decken sogenannte „selbstverschuldete Fälle“ nicht ab. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Kosten.

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11Ich will in die Privatinsolvenz, bin ich da bei Ihnen richtig?

Wir haben uns auf die außergerichtliche Einigung und die Vermeidung der Privatinsolvenz spezialisiert. Wir sind der Überzeugung, dass dies der optimale Weg in die Schuldenfreiheit ist. Denn eine Privatinsolvenz ist nicht so kurz und bequem, wie sie oft dargestellt wird. So wird aufgrund der neuen Gesetzgebung mit der Laufzeit von 3 Jahren in der Privatinsolvenz, die Restschuldbefreiung nicht mehr „automatisch“ und „garantiert“ erteilt, sondern es wird mittlerweile stark geprüft, ob der Schuldner sich an alle gesetzlichen Vorgaben gehalten hat. Hat er dies nicht getan, wird die Restschuldbefreiung regelmäßig verwehrt. Das bedeutet es war alles für die Katz und Sie haben die Schulden immer noch in voller Höhe – abzüglich der bereits geleisteten Zahlungen.

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12Ich wohne woanders, können Sie mir trotzdem helfen?

Ja! Wir sind als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei deutschlandweit tätig, egal ob Sie auf einer Insel, dem flachen Land, einer Großstadt oder im Gebirge wohnen – wir sind für Sie da!

Die Befähigung als Rechtsanwaltskanzlei ist gesetzlich auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt.

Spätestens seit der Corona-Pandemie sind die modernen Kommunikationswege (u.a. Telefon, E-Mail, …) etabliert.

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13Mir wurde empfohlen eine Schuldnerberatung „vor Ort“ zu suchen. Was nun?

Grundsätzlich müssen Sie sich mit Ihrer Entscheidung auch wohl fühlen. Allerdings gibt es Spezialisten, die nicht immer vor Ort zu finden sind. Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei sind wir deutschlandweit tätig. Wir haben seit über 39 Jahren sehr gute Erfahrungen machen können. Die Qualität der anwaltlichen Beratung hängt nicht davon ab, ob sie sich gegenübersitzen oder am Telefon miteinander sprechen. Anders als bei einem Arzt, der Sie und Ihren Gesundheitszustand begutachten muss, drücken bei Ihnen die Schulden.

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14Kann ich mit Ihnen nur per E-Mail kommunizieren?

Leider nein. Es mag sein, dass Ihnen das von anderen Schuldnerberatern angeboten wird. Allerdings widerspricht dies u.E. grundsätzlich sowohl dem Leitbild des Rechtsanwalts als auch dem persönlichen Beratungsansatz wie er gesetzlich gefordert wird. D.h. eine ausschließliche Beratung und Kommunikation per E-Mail können wir Ihnen nicht anbieten. Selbstverständlich arbeiten und kommunizieren wir zusätzlich auch per E-Mail mit Ihnen.

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15Brauche ich einen Mindestbetrag an Schulden für eine Schuldenregulierung?

Nein, wie viel Schulden Sie haben spielt keine Rolle. Grundsätzlich wird eine Verschuldung so definiert, dass die monatlichen Ausgaben höher sind als die monatlichen Einnahmen. D.h. Sie können Ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen – es bleibt ein Minus.

Manchmal ist die finanzielle Situation allerdings nur unübersichtlich, obwohl ausreichend Einkommen den Schulden gegenüberstehen. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen ganz klassisch eine Gegenüberstellung Ihrer monatlichen Einnahmen und Ausgaben, genau so wie es Peter Zwegat auch immer im Fernsehen gemacht hat. Am besten Sie nutzen eine Tabelle auf dem Computer, dann kann dieser das Rechnen gleich für Sie mit erledigen. Vergessen Sie nicht quartalsweise und jährliche Beträge wie „GEZ“ oder Versicherungen.

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16Wann wird mein (negativer) Schufa-Eintrag gelöscht?

Die Kurzform: 3 Jahre nachdem die entsprechende Forderung bezahlt ist.

Werden Forderungen nicht bezahlt (z.B. monatliche Kreditraten) so geben die betroffenen Unternehmen (z.B. Ihre Bank bei einem Kredit) diese Information an die Schufa weiter und Sie bekommen einen sogenannten Negativeintrag. Dieser bleibt zunächst so lange bestehen, bis die Forderung bezahlt ist. Die Bezahlt-Meldung dazu erhält die Schufa von dem Unternehmen – in unserem Beispiel von Ihrer Bank. Jetzt ändert sich der Negativeintrag sinngemäß in, „es gab einen Negativeintrag und dieser wurde bezahlt“. Diese Information bleibt weitere drei Jahre bei der Schufa bestehen, bis er automatisiert gelöscht wird.

Auch bei einer Privatinsolvenz bleibt ab dem Datum, wo Ihnen die Restschuldbefreiung erteilt wird drei Jahre ein Hinweis, dass Sie in der Privatinsolvenz waren. Danach wird dieser ebenfalls gelöscht. Gleiches gilt bei Versagen der Restschuldbefreiung.

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17Ich habe von ihnen eine Absage bekommen – ohne Begründung – warum?

Das Wichtigste zuerst: Wir bemühen uns Ihnen noch am selben Tag eine Rückmeldung zu geben. Hierfür wird jede Anfrage persönlich und individuell von uns bearbeitet.

Da wir uns auf die außergerichtliche Einigung mit Vermeidung der Privatinsolvenz spezialisiert haben, können wir Fälle, in denen nach unserer Erfahrung, eine Einigung mit großer Wahrscheinlichkeit nicht möglich ist, leider nicht annehmen.

Wir verstehen, dass dies sich für Sie zunächst nicht optimal anfühlt, dennoch sind wir der Überzeugung, dass es für Sie dann passendere Hilfe zur Schuldenregulierung gibt.

Grundsätzlich wird eine Schuldenregulierung neben anderen Rechtsanwälten – z.B. solche, die sich auf die Privatinsolvenz spezialisiert haben – auch von sog. öffentlichen Schuldnerberatungsstellen durchgeführt. Hierzu zählen z.B. die Verbraucherzentralen (dort wird man Sie ggf. weiterleiten), die Caritas oder auch die Arbeiterwohlfahrt. Weitere Informationen finden sich in der Regel auch über eine Suche im Internet.

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